CSRD-Reporting und EU-Taxonomie: Anforderungen und Umsetzung für Unternehmen
Nachhaltigkeit ist in der Unternehmenswelt kein Randthema mehr, sondern rückt durch regulatorische Vorgaben ins Zentrum der Berichterstattung. Die Europäische Union erhöht den Druck auf Unternehmen, ihre Aktivitäten in Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) transparent offenzulegen. Zwei Schlagworte dominieren dabei die Diskussion: CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und EU-Taxonomie. Beide sind Kernstücke des Europäischen Green Deal und sollen nachhaltiges Wirtschaften fördern. Im folgenden Fachartikel geben wir einen Überblick, was es mit CSRD-Reporting und EU-Taxonomie auf sich hat, welche Unternehmen betroffen sind und welche Anforderungen gelten. Zudem beleuchten wir, wie die Umsetzung in der Praxis, insbesondere mit SAP BW/4HANA und anderen Lösungen, gelingen kann, welche Hürden dabei auftreten und welchen Zweck diese neuen Regeln erfüllen. Abschließend zeigen wir auf, wie Aeonic Intelligence GmbH Sie dabei unterstützen kann.
Was ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie wurde 2022 beschlossen und ist im Januar 2023 in Kraft getreten. Die CSRD ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und hebt damit die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf ein neues Niveau. Ziel der CSRD ist es, ESG-Berichte mit derselben Strenge und Verlässlichkeit wie Finanzberichte zu gestalten. Nachhaltigkeitsinformationen sollen vergleichbar, zuverlässig und für Investoren aussagekräftig sein. Unternehmen müssen fortan einen deutlich höheren Aufwand betreiben, um den strengeren Anforderungen gerecht zu werden.
Welche Inhalte fordert die CSRD? Im Kern schreibt die CSRD vor, dass Unternehmen ausführlich über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) berichten. Von Treibhausgasemissionen und Klimarisiken über Arbeitnehmerbelange und Menschenrechte bis zu Diversität, Unternehmensethik und Anti-Korruption. Dabei stützt sich die CSRD auf detaillierte European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die von der EFRAG entwickelt wurden. Diese Standards legen genau fest, welche Angaben ein Unternehmen in seinem Nachhaltigkeitsbericht machen muss, und decken alle ESG-Bereiche ab. Sie sorgen für eine einheitliche und vergleichbare Berichterstattung über Nachhaltigkeit in Europa.
Ein Schlüsselprinzip der CSRD ist die „Doppelte Materialität“ (doppelte Wesentlichkeit). Das bedeutet, Unternehmen müssen zweierlei betrachten: Zum einen, wie Nachhaltigkeitsthemen die finanzielle Lage und den Geschäftserfolg des Unternehmens beeinflussen (Outside-In Perspektive). Zum anderen, wie die eigenen Geschäftsaktivitäten auf Umwelt und Gesellschaft wirken (Inside-Out Perspektive). Nur Themen, die in mindestens einer dieser Perspektiven wesentlich sind, müssen im Bericht detailliert adressiert werden. Durch diese doppelte Materialitätsanalyse sollen wirklich relevante Nachhaltigkeitsaspekte identifiziert und priorisiert werden. Gleichzeitig gibt es bestimmte allgemeine Angaben, die unabhängig von der Wesentlichkeit stets berichtet werden müssen (z.B. grundlegende Unternehmensangaben, Beschreibung des Geschäftsmodells im Nachhaltigkeitskontext u.Ä., vgl. ESRS 2).
Neu ist auch die Einbindung der Nachhaltigkeitsinformationen in den Lagebericht des Unternehmens. Die CSRD verlangt, dass der Nachhaltigkeitsbericht Teil des Geschäftsberichts wird (statt separater freiwilliger CSR-Reports). Zudem müssen die Daten digital bereitgestellt werden, d.h. in einem maschinell auswertbaren Format (XBRL-Taxonomie). Dies ermöglicht Investoren, Aufsichtsbehörden und anderen Stakeholdern einen leichten Zugriff und Vergleich der Daten. Schließlich unterliegen die Berichte einer externen Prüfungspflicht: Eine unabhängiger Prüfer*in (z.B. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) muss den Nachhaltigkeitsbericht testieren. Vorgesehen ist dabei eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance), was sicherstellt, dass die veröffentlichten ESG-Daten einer Überprüfung unterzogen werden, ohne die Unternehmen mit einer vollständigen Prüfungsintensität wie bei Finanzberichten zu überlasten.
Was ist die EU-Taxonomie?
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Sie wurde im Rahmen des EU-Aktionsplans „Sustainable Finance“ entwickelt und definiert klare Kriterien, wann eine wirtschaftliche Aktivität als ökologisch nachhaltig gilt. Konkret gibt es sechs festgelegte Umweltziele (z.B. Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zur Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung, Schutz der Biodiversität). Eine Aktivität ist Taxonomie-konform, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem Umweltziel leistet, keinem der anderen Ziele erheblich schadet (Prinzip des „Do No Significant Harm“) und dabei gewisse soziale Mindeststandards einhält.
Warum braucht es die Taxonomie? Vor ihrer Einführung gab es keine einheitliche Definition von „nachhaltig“ oder „grün“, ein Umstand, der Greenwashing begünstigte. Die EU-Taxonomie schafft nun erstmals eine standardisierte Grundlage, um wirtschaftliche Aktivitäten hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit zu bewerten. Für Unternehmen bedeutet dies neue Berichtspflichten: Sie müssen offenlegen, welcher Anteil ihres Geschäfts taxonomiefähig und taxonomiekonform ist. Insbesondere müssen börsennotierte Großunternehmen bereits seit 2022 angeben, welcher Anteil ihres Umsatzes, ihrer Investitionsausgaben (CapEx) und ihrer Betriebsausgaben (OpEx) nachhaltig im Sinne der Taxonomie ist. Diese Kennzahlen, oft als „Green Asset Ratio“ oder „Taxonomie-Quoten“ bezeichnet, geben Investoren und der Öffentlichkeit einen quantifizierbaren Einblick, wie „grün“ ein Unternehmen wirtschaftet.
Die Verknüpfung von CSRD und EU-Taxonomie ist eng: Unternehmen, die der CSRD-Berichtspflicht unterliegen, müssen in ihrem Nachhaltigkeitsbericht auch darlegen, inwieweit ihre Aktivitäten mit der EU-Taxonomie übereinstimmen. Die Taxonomie liefert dabei die Messlatte, was als nachhaltig zählt, während die CSRD dafür sorgt, dass Unternehmen darüber transparent berichten. So müssen CSRD-pflichtige Unternehmen z.B. angeben, welcher Anteil ihres Umsatzes und ihrer Ausgaben auf taxonomiekonforme Aktivitäten entfällt. Durch diese Verzahnung werden Nachhaltigkeitsberichte umfassender und vergleichbar, und die Gefahr von Greenwashing wird reduziert. Die EU-Taxonomie ergänzt also die CSRD, indem sie klare Bewertungskriterien bereitstellt, an denen Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistung messen und berichten müssen.
Welche Unternehmen sind betroffen und ab wann?
Die CSRD weitet den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen gegenüber der alten NFRD deutlich aus. Ursprünglich sollten alle großen Unternehmen in der EU sowie börsennotierte KMU schrittweise unter die neuen Regeln fallen. Nach der geltenden Richtlinie (Stand 2023) bedeutete dies konkret:
- Bereits NFRD-pflichtige Unternehmen (börsennotierte Unternehmen, Banken, Versicherungen mit >500 Mitarbeitenden) müssten erstmals für das Geschäftsjahr 2024 nach CSRD berichten (Veröffentlichung im Jahr 2025).
- Alle übrigen Großunternehmen (d.h. Unternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen: >250 Mitarbeitende, >40 Mio. € Umsatz, >20 Mio. € Bilanzsumme) wären ein Jahr später dran, also Berichterstattung für 2025, Veröffentlichung 2026.
- Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollten ab dem Geschäftsjahr 2026 berichten (erstmals veröffentlichen 2027). Als KMU im Sinne der CSRD gelten Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden und 40 Mio. € Umsatz.
- Auch Unternehmen aus Drittstaaten mit bedeutender EU-Präsenz (≥150 Mio. € Umsatz in der EU) müssten ab 2028 vergleichbare Nachhaltigkeitsberichte vorlegen.
Europaweit wären davon rund 50.000 Unternehmen betroffen, davon etwa 15.000 in Deutschland. Diese Zahlen zeigen bereits: Die CSRD wird Nachhaltigkeitsberichterstattung vom Nischenthema zur Norm machen.
Neuestes Update (Omnibus-Initiative 2025): Im Februar 2025 hat die EU-Kommission jedoch Erleichterungen vorgeschlagen, um insbesondere kleinere Unternehmen zu entlasten. Diese Omnibus-Initiative sieht vor, die Schwellenwerte und den Zeitplan anzupassen. Nur noch wirklich große Unternehmen (mehr als 1.000 Mitarbeitende und >25 Mio. € Bilanzsumme oder >50 Mio. € Umsatz) sollen der CSRD unterliegen. Börsennotierte KMU würden gänzlich ausgenommen, eine drastische Kehrtwende, da diese Gruppe rund 80% der ursprünglich betroffenen Unternehmen ausmacht. Der Start der Berichtspflicht würde sich um zwei Jahre nach hinten verschieben. Nach aktuellem Vorschlag wären die neuen Stichtage:
- Geschäftsjahr 2025 (Bericht 2026) für Unternehmen, die schon unter NFRD fielen.
- Geschäftsjahr 2027 (Bericht 2028) für alle übrigen großen Unternehmen (mit >1.000 Mitarbeitenden).
- Geschäftsjahr 2028 (Bericht 2029) für Drittstaaten-Unternehmen mit >450 Mio. € EU-Umsatz.
KMU würden durch diese Änderungen keiner gesetzlichen CSRD-Pflicht mehr unterliegen. Die EU begründet dies damit, KMU vor übermäßiger Bürokratie zu schützen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Allerdings wird zugleich betont, dass viele KMU indirekt dennoch betroffen sein können, etwa wenn große Geschäftspartner, Banken oder Kunden Nachhaltigkeitsdaten anfordern. Für solche Fälle plant die EU einen freiwilligen Standard (VSME), mit dem nicht berichtspflichtige KMU in abgespeckter Form Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen können, um z.B. Lieferkettenanforderungen zu genügen.
Unabhängig von diesen Anpassungen bleibt festzuhalten: Große Unternehmen und Konzerne müssen sich spätestens jetzt auf die CSRD vorbereiten. CFOs und Nachhaltigkeitsverantwortliche sollten die Entwicklungen genau verfolgen. Trotz möglicher Fristverschiebungen ist die Richtung klar vorgegeben: Nachhaltigkeitsberichte nach einheitlichen EU-Standards werden zum festen Bestandteil der Unternehmensberichterstattung. Bereits jetzt erwarten Investoren, Kreditgeber und Geschäftspartner verstärkt Informationen über ESG-Leistungen. Wer zu spät reagiert, riskiert Reputationsverluste und ggf. auch Sanktionen. Die EU hat nämlich auch Bußgelder für Verstöße gegen die Berichtspflichten in Aussicht gestellt. Außerdem könnte es geschäftliche Konsequenzen haben, wenn Partner die Zusammenarbeit beenden, weil ein Unternehmen die geforderten Nachhaltigkeitsdaten nicht liefert. Frühzeitiges Handeln ist daher geboten.
Anforderungen und Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Was genau muss ein CSRD-Bericht enthalten? Hier lohnt ein Blick auf die verbindlichen Berichtsinhalte gemäß ESRS (European Sustainability Reporting Standards). Diese lassen sich grob in folgende Bereiche gliedern:
- Allgemeine Angaben und Managementansatz: Beschreibung des Geschäftsmodells im Hinblick auf Nachhaltigkeit, der Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele, Governance-Strukturen für ESG (z.B. Verantwortlichkeiten im Vorstand/Aufsichtsrat), der durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse (doppelte Materialität) und Einbindung der Stakeholder. Auch die Politiken, Maßnahmen und KPI, mit denen Nachhaltigkeitsziele verfolgt werden, müssen erläutert werden.
- Umwelt (E): Angaben zu Klima (insbesondere Treibhausgas-Emissionen Scope 1-3, Reduktionsziele, Klimarisiken und -chancen), Ressourcenverbrauch (Energie, Wasser), Kreislaufwirtschaft, Verschmutzung, Biodiversität und ökosysteme. Beispielsweise wird die Offenlegung des CO₂-Fußabdrucks entlang der Wertschöpfungskette erwartet, sowie welche Klimarisiken das Unternehmen identifiziert hat und wie es diese managt.
- Soziales (S): Angaben zur Belegschaft (z.B. Gleichberechtigung, Diversität, Weiterbildung, Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit), zu Menschenrechten (im eigenen Betrieb und in der Lieferkette), zu Kunden- und Verbraucherbelangen sowie gesellschaftliches Engagement. Hier geht es darum darzulegen, wie das Unternehmen seine soziale Verantwortung wahrnimmt, etwa durch faire Arbeitsbedingungen, Schutz sensibler Daten oder Gemeinschaftsprojekte.
- Governance (G): Angaben zu Geschäftsethik und Unternehmensführung, z.B. Anti-Korruptionsmaßnahmen, Compliance-Systeme, interne Kontrollen, Umgang mit Lobbying und politische Einflussnahme, Strukturen des Verwaltungsrats/Aufsichtsrats in Bezug auf Nachhaltigkeit, Vergütungsfragen im Nachhaltigkeitskontext etc. Unternehmen müssen aufzeigen, wie sie gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung sicherstellen.
All diese Angaben werden durch die ESRS-Standards detailliert vorgegeben. Insgesamt wurden zunächst 12 Standards verabschiedet (2 allgemeine Querschnittsstandards und 10 themenspezifische Standards für Umwelt, Soziales, Governance). Ein wichtiger Aspekt ist, dass Unternehmen für die themenspezifischen Angaben jeweils prüfen müssen, ob das Thema für sie wesentlich ist (doppelte Wesentlichkeitsanalyse). Nur wenn z.B. Klimawandel oder Biodiversität als wesentlich eingestuft werden, müssen die vollen Detailangaben dazu berichtet werden. Allerdings gibt es gewisse Pflichtangaben, die immer zu machen sind (unabhängig von der Wesentlichkeit), damit ein Grundmaß an Transparenz gewährleistet ist.
Zusätzlich zu den qualitativen Beschreibungen fordert die CSRD viele quantitative Kennzahlen. Dazu gehören etwa: absolute und relative Emissionswerte (CO₂-Emissionen insgesamt und pro Umsatz), Diversitätsquoten (z.B. Frauenanteil in Führungspositionen), Unfallraten, Weiterbildungsstunden pro Mitarbeiter*in, Anzahl der Vorfälle von Compliance-Verstößen, etc. Diese KPIs sollen möglichst standardisiert und prüfbar sein, damit sich die Nachhaltigkeitsperformance von Unternehmen vergleichen lässt.
Ein weiterer fester Bestandteil ist, wie oben beschrieben, die EU-Taxonomie-Berichterstattung. Alle CSRD-pflichtigen Unternehmen müssen also in ihrem Lagebericht an geeigneter Stelle angeben, wie hoch der Anteil ihrer Umsätze, CapEx und OpEx ist, der taxonomiefähig bzw. taxonomiekonform ist (also ökologisch nachhaltig gemäß EU-Taxonomie). Dies kann in Tabellenform geschehen, beispielsweise mit Angabe der Prozentsätze für jedes der sechs Umweltziele. Durch diese Kennzahlen wird auf einen Blick ersichtlich, welcher Anteil des Geschäfts „grün“ klassifizierbar ist.
Wichtig ist, dass all diese Informationen im Bericht logisch verknüpft werden: Unternehmen sollten darlegen, welche Nachhaltigkeitsrisiken sie identifiziert haben und wie diese Risiken in ihrer Strategie berücksichtigt werden, welche Ziele sie sich setzen und mit welchen Maßnahmen und KPIs sie den Fortschritt messen. Die CSRD verlangt einen roten Faden von der Strategie über Risiken und Governance bis zu Zielen und Leistungsindikatoren, damit die Berichtsnutzer ein konsistentes Bild erhalten.
Abschließend sei nochmals betont: Die Prüfungspflicht macht es erforderlich, dass die berichteten Daten verlässlich und belegbar sind. Unternehmen müssen also interne Kontrollen und Prozesse etablieren, um die Datenqualität zu gewährleisten, ähnlich wie man es aus der Finanzberichterstattung kennt. Ein Bericht, der „Pi mal Daumen“-Schätzungen oder unzureichend belegte Behauptungen enthält, würde die Prüfung kaum bestehen. Daher resultiert aus der CSRD vielfach ein Aufbau neuer Datenerfassungs- und Kontrollsysteme innerhalb der Unternehmen.
Herausforderungen bei der Umsetzung
Die Umsetzung der CSRD- und Taxonomie-Anforderungen stellt viele Unternehmen vor erhebliche praktische Herausforderungen. Einige der häufigsten Probleme sind:
- Datenverfügbarkeit und -qualität: Nachhaltigkeitsdaten sind oft über verschiedene Abteilungen und Systeme verstreut. Beispielsweise liegen Umweltdaten (Energieverbräuche, Emissionen) in Facility-Management-Systemen, HR-Kennzahlen in Personalsoftware, Lieferketteninformationen bei Procurement etc. Diese aus Silos manuell zusammenzutragen ist zeitaufwändig und fehleranfällig. Unternehmen müssen daher neue Prozesse etablieren, um die benötigten Daten effizient zu erheben. Nicht selten fehlen auch einige Daten gänzlich und müssen erst neu gemessen oder geschätzt werden (z.B. Scope-3-Emissionen aus der Lieferkette).
- Integration von Finanz- und ESG-Daten: Um ein ganzheitliches Bild zu liefern, müssen Nachhaltigkeitskennzahlen mit Finanz- und Operativdaten verknüpft werden. Zum Beispiel erfordert die Taxonomiequote (grüner Umsatzanteil) die Zuordnung von Umsatzerlösen zu nachhaltigen Aktivitäten. Das heißt, Finanzbuchhaltung und Nachhaltigkeitscontrolling müssen eng verzahnt arbeiten. Die Konsistenz zwischen Finanzbericht und Nachhaltigkeitsbericht muss sichergestellt sein (z.B. sollte der in der Taxonomie gemeldete Umsatz dem tatsächlich ausgewiesenen Umsatz entsprechen, nur eben aufgeteilt in nachhaltig/nicht nachhaltig). Dieses Zusammenführen heterogener Datenquellen ist technisch und organisatorisch anspruchsvoll.
- Komplexe Lieferketten einbinden: Viele Unternehmen, insbesondere Konzerne mit globaler Wertschöpfungskette, stehen vor der Aufgabe, Daten von Zulieferern zu beschaffen. Etwa Emissionsdaten zu Vorprodukten oder Informationen über Sozialstandards bei Lieferanten. Die Lieferkette transparent zu machen erfordert oft, dass Lieferanten in Datenerhebungsprozesse eingebunden oder zu eigenen Nachhaltigkeitsberichten motiviert werden. Das ist ein mühsamer Prozess, der auch Vertrauen und ggf. vertragliche Vereinbarungen erfordert.
- Organisatorischer Wandel: Nachhaltigkeitsreporting ist nicht länger „nice-to-have“, sondern wird zur Pflichtübung. Damit das klappt, muss intern ein Umdenken stattfinden. Abteilungen müssen bereichsübergreifend zusammenarbeiten: Finance, Controlling, Umweltmanagement, HR, Compliance, Einkauf u.a. müssen Daten zuliefern und Verantwortung übernehmen. Oft braucht es einen kulturellen Wandel, damit ESG-Daten mit derselben Priorität und Genauigkeit behandelt werden wie Finanzzahlen. Zudem müssen Mitarbeitende geschult werden, um die neuen Anforderungen zu verstehen.
- Evolving Standards (Dynamik): Die Nachhaltigkeitsregelwerke entwickeln sich ständig weiter. Die EU wird die ESRS regelmäßig überprüfen und anpassen, neue Themen könnten hinzukommen (z.B. neue Umweltziele, soziale Indikatoren). Auch die Taxonomie wird um weitere Umwelt- und Sozialziele erweitert werden. Unternehmen müssen dran bleiben, um Änderungen rechtzeitig mitzubekommen und ihre Berichtsprozesse anzupassen. Diese permanente Regulierungsdynamik bindet Ressourcen.
- Aufwand und Kosten: Die Einführung von Nachhaltigkeitsberichterstattung verursacht einen deutlichen Ressourcenbedarf von der Datenerhebung über IT-Systeme bis zur externen Beratung. Gerade mittelständische Unternehmen fürchten oft den hohen Aufwand. Zwar versucht die EU mit den Omnibus-Änderungen kleinere Firmen zu entlasten, doch große Unternehmen werden kaum um Investitionen herumkommen. Dies umfasst auch die Kosten für die externe Prüfung des Berichts.
- Auditierbarkeit und Dokumentation: Für die Prüfung müssen alle Angaben belegbar sein. Das heißt, Unternehmen brauchen detaillierte Dokumentationen, Nachweise und interne Kontrollen. Jede Kennzahl (z.B. CO₂-Emissionen) sollte nachvollziehbar hergeleitet sein etwa durch Messprotokolle, Berechnungsmodelle oder Bestätigungen von Drittparteien. Die Etablierung dieser Kontroll- und Nachweisketten erfordert viel Koordination.
- IT-Infrastruktur: Die meisten Firmen haben für Nachhaltigkeitsdaten bisher keine integrierte IT-Lösung. Einige arbeiten noch mit Excel-Tabellen, andere mit Insellösungen. Um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, ist jedoch in der Regel eine robustere technische Plattform nötig, die Daten sammelt, konsolidiert und Berichte generiert. Darauf gehen wir im nächsten Abschnitt ein.
Trotz dieser Herausforderungen darf man den Wald vor lauter Bäumen nicht übersehen: Die Mühe, ein verlässliches Nachhaltigkeitsreporting aufzubauen, zahlt sich mittel- bis langfristig auch aus, nicht nur zur Compliance, sondern auch strategisch. Denn die folgenden Abschnitte zeigen, dass eine gute Vorbereitung und passende Lösungen viele Hürden abbauen können.
Wege zur Umsetzung in der Praxis (Prozesse und Systeme)
Angesichts der Komplexität der Anforderungen ist eine strukturierte Herangehensweise an die Umsetzung entscheidend. Es empfiehlt sich ein Vorgehen in mehreren Schritten:
1. Nachhaltigkeitsstrategie und Governance etablieren: Zunächst sollten Unternehmen intern klären, welche Nachhaltigkeitsziele und Prioritäten sie haben. Daraus ergibt sich, welche Daten relevant sind. Es sollte eine klare Zuständigkeit für das Nachhaltigkeitsreporting definiert werden (z.B. eine Nachhaltigkeitsmanagerin oder ein ESG-Komitee) und die Einbindung des Vorstands sichergestellt sein. Eine Wesentlichkeitsanalyse (doppelte Materialität) ist ein guter Startpunkt, um die wichtigen Themen zu identifizieren.
2. Ist-Analyse der Datenlage: Im nächsten Schritt gilt es zu erfassen, welche Daten bereits vorhanden sind und wo Lücken bestehen. Welche Systeme liefern schon relevante Kennzahlen (z.B. Energiedaten, HR-Daten, Finanzdaten) und wo müssen neue Quellen erschlossen werden? Hier zeigt sich oft, dass eine Vielzahl an Systemen im Einsatz ist, von ERP-Software über Excel-Listen bis zu spezialisierten Umweltmanagement-Systemen. Diese Bestandsaufnahme hilft, einen Datenfahrplan zu erstellen.
3. Zentralisierung der ESG-Daten: Um ein konsistentes Reporting zu ermöglichen, ist es ratsam, die verteilten Daten an einer zentralen Stelle zusammenzuführen, idealerweise in einem Data Warehouse. Für Unternehmen mit SAP-Umgebung bietet sich beispielsweise SAP BW/4HANA als zentrale Datenplattform an. In einem Data Warehouse lassen sich Informationen aus diversen Quellsystemen (SAP und Non-SAP) integrieren und vereinheitlichen. So entsteht ein „Single Point of Truth“ für alle Nachhaltigkeitskennzahlen. SAP BW/4HANA kann dabei als ESG-Datenhub dienen, in dem z.B. Finanzzahlen aus SAP S/4HANA, Produktionsdaten, HCM-Daten sowie externe Daten (z.B. CO₂-Emissionsfaktoren, Zuliefererdaten) zusammenfließen. Ein großer Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass bestehende Datenstrukturen und Hierarchien (z.B. Kostenstellen, Unternehmensstruktur, Produkte) genutzt werden können, um Nachhaltigkeitskennzahlen entlang bekannter Strukturen zu berichten. So können etwa Emissionen pro Werk oder Umsatzsegment ausgewiesen werden, was die Integration in den Geschäftsbericht erleichtert.
4. Datenmanagement und -automatisierung: Ist die Datenplattform aufgesetzt, sollten Prozesse zur automatisierten Datensammlung etabliert werden. Integrationstools (ETL-Prozesse) können z.B. regelmäßige Uploads von Energieverbrauchsdaten oder HR-Kennzahlen in das Data Warehouse übernehmen. Wo immer möglich, sollte man manuelle Dateneingaben vermeiden, um Fehlerquellen zu reduzieren. Neben SAP BW/4HANA können auch Cloud-Lösungen wie SAP Data Warehouse Cloud / SAP Datasphere eine Rolle spielen, insbesondere wenn man Cloud-Services nutzen möchte. Wichtig ist, dass das System Wachstum und Änderungen mitmacht z.B. neue Datenfelder aufnehmen kann, wenn die Regulierung dies verlangt.
5. Reporting-Werkzeuge und Auswertung: Auf der konsolidierten Datenbasis aufbauend, braucht es Tools, um die Berichte zu erstellen und auszuwerten. SAP bietet hierfür beispielsweise den SAP Sustainability Control Tower an, ein spezielles Tool, das ESG-Daten aus verschiedenen Quellen aggregiert und Berichte gemäß CSRD/ESRS und EU-Taxonomie generiert. Der Sustainability Control Tower fungiert quasi als fertige Lösung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, in die Daten aus dem Data Warehouse oder direkt aus den Quellsystemen einfließen. Alternativ können gängige BI- und Reporting-Tools genutzt werden, etwa SAP Analytics Cloud (SAC) für interaktive ESG-Dashboards oder klassische Reporting-Frontends wie Analysis for Office für tabellarische Berichte. Auch Excel-basierte Templates (wie sie manche Anbieter bereitstellen) können in frühen Phasen hilfreich sein, so hat z.B. ein SAP-Partner vordefinierte Excel-Dateien für alle benötigten CSRD-Daten entwickelt. Diese können ausgefüllt und dann in ein System importiert werden, welches daraus den Bericht generiert. Wichtig ist, dass das Reporting-Tool die Digitalisierung des Berichts unterstützt, sprich die Ausgabe in XBRL-konformem Format ermöglicht, damit der Bericht elektronisch eingereicht werden kann.
6. Einbindung der Prüfung und Feedback: Da der Nachhaltigkeitsbericht geprüft werden muss, sollte die Wirtschaftsprüfung möglichst früh einbezogen werden. Einige Lösungen ermöglichen es, den Prüfern Lesezugriff auf die ESG-Daten und Berichte zu geben. So können diese effizienter prüfen und Feedback geben. Über Tools mit Audit-Trail-Funktion lässt sich nachvollziehen, wann welche Daten aktualisiert wurden, auch das erhöht die Vertrauenswürdigkeit. Nach dem ersten Berichtszyklus wird man aus dem Feedback der Prüfer und anderer Stakeholder lernen und die Prozesse weiter verbessern.
7. Kontinuierliche Verbesserung: Nachhaltigkeitsreporting ist kein einmaliges Projekt, sondern ein dauerhafter Prozess. Anfangs werden viele Unternehmen mit relativ groben Schätzungen und begrenzter Datentiefe starten. Über die Jahre werden die Datenquellen aber umfangreicher und granularer. Unternehmen sollten daher von vornherein ein System wählen, das mitwachsen kann. Ebenso sollten Ziele und KPIs regelmäßig überprüft und angepasst werden. Die Berichtserstattung sollte nicht als lästige Pflicht gesehen werden, sondern als Steuerungsinstrument, um Nachhaltigkeitsleistung zu messen und zu managen. Idealerweise fließen die Erkenntnisse aus dem Bericht in Geschäftsentscheidungen ein (z.B. Investitionen in emissionsärmere Technologien, Anpassung der Lieferantenauswahl etc.).
Neben SAP-basierten Lösungen gibt es selbstverständlich auch andere Ansätze. Einige Unternehmen setzen auf spezialisierte ESG-Software oder SaaS-Lösungen, die das Reporting erleichtern. Wichtig ist in jedem Fall, dass die gewählte Lösung Daten aus diversen Quellen zusammenführen, flexibel auf neue Anforderungen reagieren und prüfsichere Berichte erstellen kann. Ein integrativer Ansatz, z.B. ein ERP-naher Datenhub hat den Charme, dass Nachhaltigkeitsdaten eng mit den betrieblichen Prozessen verknüpft werden. So können Daten möglichst an der Quelle erfasst werden (z.B. CO₂-Emissionen direkt bei der Buchung von Energieverbrauch) und müssen nicht ex-post mühsam zusammengesucht werden. Moderne Ansätze nutzen sogar KI-gestützte Tools, um bei der Datenerfassung zu helfen oder Lücken zu füllen. Letztlich hängt die konkrete Umsetzung von der vorhandenen IT-Landschaft und den Bedürfnissen des Unternehmens ab. Wichtig ist ein Plan, der sowohl Prozesse (Organisation) als auch Systeme (Technologie) umfasst.
Zweck und Nutzen der CSRD- und Taxonomie-Regeln
Angesichts des erheblichen Aufwands, den Unternehmen betreiben müssen, stellt sich die Frage: Wozu das Ganze? Welchen übergeordneten Zweck verfolgen die CSRD und die EU-Taxonomie und gibt es auch Chancen darin für Unternehmen?
1. Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit: Für Investoren, Kreditgeber und andere Stakeholder waren Nachhaltigkeitsinformationen bisher oft schwer vergleichbar und lückenhaft. Durch standardisierte Berichte erhalten sie nun eine verlässliche Grundlage, um Unternehmen zu bewerten. Das soll z.B. Kapital in nachhaltige Aktivitäten lenken, weil Anleger nun besser erkennen können, welche Unternehmen zukunftsfähig und ESG-risikoarm aufgestellt sind. Eine höhere Transparenz erhöht auch den Druck auf Nachzügler, sich zu verbessern, da schlechte Nachhaltigkeitsleistungen nun öffentlich sichtbar werden.
2. Vermeidung von Greenwashing: Wenn jeder seine eigenen Maßstäbe anlegt, konnte es bisher passieren, dass Unternehmen sich „grüner“ darstellten als sie sind. Die Taxonomie liefert nun klare Definitionen von Nachhaltigkeit und objektive Kriterien. Zusammen mit der Prüfungspflicht sorgt dies dafür, dass unbelegte Behauptungen (Greenwashing) entlarvt werden. Das steigert die Glaubwürdigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt. Für Unternehmen, die echte Fortschritte machen, ist das vorteilhaft, da Ihre Anstrengungen werden nicht mehr von Trittbrettfahrern verwässert werden.
3. Zugang zu Kapital und Märkten: Immer mehr Investoren achten auf ESG-Kriterien bei ihren Anlageentscheidungen. Unternehmen, die taxonomiekonform wirtschaften und gute CSRD-Berichte vorlegen, haben voraussichtlich bessere Chancen auf Investorenkapital. Einige Banken gewähren bereits günstigere Finanzierungskonditionen für nachhaltige Unternehmen. Auch öffentliche Aufträge könnten in Zukunft Nachhaltigkeitskriterien einbeziehen. Kurzum: Nachhaltigkeit wird zum Wettbewerbsfaktor. Wer hier positiv heraussticht, verbessert seine Reputation und Attraktivität bei Kunden und Partnern.
4. Interne Steuerungsimpulse: Was gemessen und berichtet wird, wird auch gemanagt. Die CSRD zwingt Unternehmen, sich strukturiert mit Nachhaltigkeitszielen und -risiken auseinanderzusetzen. Das eröffnet die Chance, Risiken frühzeitig zu erkennen (z.B. Ressourcenknappheit, Klimarisiken in der Lieferkette) und Innovationspotenziale zu heben. Einige Unternehmen entdecken durch ESG-Analysen Einsparmöglichkeiten (etwa Energieeffizienz) oder neue Geschäftsfelder (nachhaltige Produkte, grüne Dienstleistungen). Studien zeigen zudem, dass Unternehmen mit hoher ESG-Performance tendenziell krisenresistenter und renditestärker sind. Die Berichterstattung kann also helfen, den Fokus auf langfristige Werttreiber zu lenken anstatt nur auf kurzfristigen Profit.
5. Vorbereitung auf zukünftige Regulierung: Die CSRD und Taxonomie sind Teil eines größeren Trends. Weitere Regulierungen im Nachhaltigkeitsbereich zeichnen sich ab (z.B. Lieferkettengesetze, Circular Economy-Vorgaben, möglicherweise eine Ausweitung auf soziale Taxonomie). Unternehmen, die jetzt robuste Nachhaltigkeitsmanagement-Systeme etablieren, sind besser gewappnet für kommende Anforderungen. Sie reduzieren das Risiko, von künftigen Gesetzen überrascht zu werden, und sichern sich einen Vorsprung gegenüber Wettbewerbern, die noch zögern.
Insgesamt lässt sich sagen: CSRD und EU-Taxonomie sind mehr als nur Bürokratie, sie sind ein Instrument, um die Wirtschaft nachhaltiger zu machen. Sie schaffen ein einheitliches System, in dem Nachhaltigkeit messbar und vergleichbar wird. Für die Gesellschaft bedeutet dies mehr Transparenz und eine Umlenkung von Kapitalströmen in grüne Investitionen. Für Unternehmen bieten sie einerseits Herausforderungen, aber andererseits auch die Möglichkeit, Vertrauen aufzubauen (bei Kunden, Partnern, Öffentlichkeit) und sich strategisch zukunftsfähig aufzustellen. Letztlich zahlt nachhaltiges Wirtschaften auf die langfristige Wettbewerbsfähigkeit ein, indem Ressourcen geschont, Risiken gemindert und neue Marktchancen genutzt werden.
Fazit: Mit dem richtigen Partner zum erfolgreichen CSRD-Reporting
Die CSRD-Reportingpflicht und die EU-Taxonomie markieren einen Paradigmenwechsel in der Unternehmensberichterstattung. Für mittelständische Unternehmen wie für Konzerne, für CFOs wie für Nachhaltigkeitsbeauftragte bedeutet dies: Nachhaltigkeit lässt sich nicht länger informell nebenbei behandeln, sondern muss systematisch in Prozesse und IT verankert werden. Wer frühzeitig die notwendigen Strukturen schafft, kann aus der Pflicht eine Kür machen und einen Mehrwert aus den ESG-Daten ziehen, anstatt nur einen Mehraufwand zu sehen.
Als SAP-BW/BI-Experten wissen wir, wie man aus Daten verlässliche Berichte erstellt. Die Aeonic Intelligence GmbH unterstützt Sie gerne dabei, ein effizientes CSRD-Reporting aufzubauen, von der Datenintegration (z.B. in SAP BW/4HANA oder SAP Datasphere) über die Implementierung passender Reportingsysteme bis hin zur Optimierung Ihrer ESG-Kennzahlenprozesse. Wir kennen die Herausforderungen und bieten praxiserprobte Lösungen, um Nachhaltigkeitsdaten mit Ihren Finanz- und Operativdaten zusammenzuführen und prüfungssicher aufzubereiten. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir einen fahrplan, damit Ihr Unternehmen die neuen EU-Anforderungen nicht nur erfüllt, sondern für die eigene strategische Weiterentwicklung nutzen kann.
Nachhaltigkeit berichten heißt Zukunft gestalten, mit der richtigen Beratung und den richtigen Tools wird Ihr CSRD-Reporting zur Grundlage für fundierte Geschäftsentscheidungen und ein positives Unternehmensimage. Sprechen Sie uns an, um Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung zukunftssicher aufzustellen. Wir helfen Ihnen, die komplexen Vorgaben in lösungsorientierte Maßnahmen zu übersetzen und so den Wandel als Chance zu begreifen.
Quellen: Die im Text gemachten Aussagen stützen sich auf öffentlich verfügbare Fachartikel und EU-Veröffentlichungen, u.a. zur CSRD und EU-Taxonomie. Exemplarisch sei verwiesen auf das SAP-Insight Paper zur CSRD, auf juristische Einschätzungen der Reichweite der CSRD, auf aktuelle Blogbeiträge zur Verzögerung der Umsetzung, auf Erläuterungen zur Verknüpfung von Taxonomie und CSRD sowie auf Praxisberichte zu technischen Umsetzungsmöglichkeiten. Diese und weitere Quellen wurden im Text direkt zitiert, um die Nachvollziehbarkeit der Informationen zu gewährleisten.